AGB

Die Allgemeinen Geschäftsbedingungen beinhalten auch die Einhaltung der Hausordnung und gelten für alle Gäste der Wanderhütten.

1. Reservierung und Vertragsabschluss

1.1. Vertragspartner sind der Leistungsgeber (Vermieter der „Wanderhütten“) und der Leistungsnehmer (Gast).

1.2. Die Gäste können ihren Aufenthalt persönlich, telefonisch, per Post, per E-Mail oder auch online reservieren.

1.3. In der Reservierungsanfrage sollten Name, Adresse, Telefonnummer, An- und Abreisedatum, die Anzahl der Personen sowie die gewünschte Unterkunft angegeben werden.

1.4. Der Belegungsvertrag zwischen den Parteien wird rechtswirksam, sobald der Mieter die Anzahlung geleistet hat. Nach Eingang des Geldes sendet der Vermieter eine verbindliche Buchungsbestätigung und die Rechnung schriftlich zu. Geht die Buchungsbestätigung dem Anmelder oder den Mietern nicht innerhalb von 7 Tagen nach der Zahlung zu, sollte umgehend Kontakt mit dem Vermieter aufgenommen werden.

1.5. Mit Abschluss verpflichten sich beide Parteien zur Erfüllung des Vertrags. Er wird rechtsgültig, sobald 30 % des Mietpreises angezahlt wurden, und die Zahlung muss innerhalb von 8 Tagen nach Erhalt erfolgen. Erfolgt die Zahlung nicht fristgerecht, behalten wir uns vor, den Vertrag zu stornieren.

1.6. Absprachen, die von diesen Bedingungen oder den Leistungsbeschreibungen im Internet abweichen, müssen ausdrücklich vom Vermieter bestätigt werden.

2. Leistungen, Preise, Zahlung

2.1. Leistungen können im Voraus oder bei Ankunft vom Gast gebucht werden, richten sich nach der jeweiligen Verfügbarkeit und können aus wichtigen Gründen durch den Vermieter abgelehnt werden.

2.2. Am Anreisetag sind reservierte Unterkünfte und Leistungen ab 16:00 Uhr für den Gast verfügbar.

2.3.Am vereinbarten Abreisetag müssen die Wanderhütten dem Vermieter spätestens bis 10:00 Uhr übergeben werden, sofern nichts anderes abgesprochen ist. Bei Verspätungen kann der Vermieter eine zusätzliche Übernachtung berechnen.

2.4. Die vereinbarten Preise für die erbrachten Leistungen beinhalten die jeweils gültige Mehrwertsteuer. Basis der Preise ist die aktuelle Preisliste, sofern nicht im Belegungsvertrag andere Preise festgelegt wurden.

2.5. Liegt der Zeitraum zwischen Vertragsabschluss und Vertragserfüllung bei mehr als 4 Monaten und erhöht sich der vom Vermieter üblicherweise für solche Leistungen berechnete Preis (z. B. durch höhere Gebühren, Steuern oder Abgaben), darf der Vermieter den vereinbarten Preis angemessen, jedoch höchstens um 10 %, anpassen. Steigt der Gesamtmietpreis um mehr als 5 %, kann der Mieter innerhalb von 10 Tagen kostenlos vom Vertrag zurücktreten.

2.6. Anfallende Kurtaxe ist nicht im Preis enthalten und ist direkt vor Ort zu bezahlen.

2.7. Abschlagsrechnungen des Vermieters sind nach Erhalt innerhalb von 14 Tagen ohne Abzug zu begleichen. Bei verspäteter Zahlung kann der Leistungsgeber Verzugszinsen verlangen. Ohne vollständige Bezahlung besteht kein Anspruch auf die Vermietungsleistung.

2.8. Die Wanderhütten dürfen nur von der im Belegungsvertrag vereinbarten Personenzahl, einschließlich aller Kinder, genutzt werden. Gegen Aufpreis sind zusätzliche Schlafplätze sowie die Mitnahme von Haustieren unter bestimmten Bedingungen möglich. Kleintiere dürfen nur nach vorheriger Anfrage und ausdrücklicher Zustimmung der Vermieter mitgebracht werden. Zusätzliche Schlafplätze müssen vorab gemeldet, gesondert vereinbart und berechnet werden. Stimmt die vom Mieter angegebene Personenzahl nicht, kann die Nutzung verweigert und der Mietvertrag storniert werden. In diesem Fall fallen Stornogebühren gemäß Nummer 3 an.

3. Stornierungen

Änderungen oder Stornierungen einer Reservierung können vom Gast nur schriftlich vorgenommen werden. Der Vermieter behält sich vor, bei einer Stornierung folgende Gebühren zu erheben: 30 % des gebuchten Preises ab dem 60. Tag vor Anreise, 50 % ab dem 30. Tag und 90 % ab dem 7. Tag vor Anreise. Einnahmen aus anderweitiger Vermietung oder Nutzung sowie ersparte Aufwendungen werden auf nicht genutzte Leistungen angerechnet.

Es wird empfohlen, sich gegen das Kostenrisiko eines Rücktritts mit einer Reiserücktrittsversicherung abzusichern (nicht im Mietpreis enthalten). Außerdem darf der Vermieter aus wichtigem Grund vom Vertrag zurücktreten, zum Beispiel bei höherer Gewalt oder anderen Umständen, die er nicht zu vertreten hat und die die Vertragserfüllung unmöglich machen. Gleiches gilt, wenn der Vermieter begründeten Anlass zur Annahme hat, dass die Nutzung der Leistung den reibungslosen Ablauf, die Sicherheit oder das Ansehen der „Wanderhütten“ in der Öffentlichkeit gefährden könnte.

4. Verlust und Haftung

4.1 Gäste, die selbst verschuldet Schäden an Gebäuden oder Inventar verursachen, müssen diese im Rahmen der gesetzlichen Bestimmungen ersetzen (einschließlich Erziehungsberechtigter und Veranstalter). Das gilt auch für Schäden, die erst im Nachhinein festgestellt und vom Mieter verursacht wurden.

4.2. Der Vermieter haftet nicht für Verluste oder Schäden am Eigentum der Gäste, die durch unangemessenes Verhalten oder Fahrlässigkeit der Gäste, höhere Gewalt oder Situationen entstehen, in denen der Gast allein für das betreffende Eigentum verantwortlich ist.

4.3. Für Fahrzeuge, die auf den Parkplätzen abgestellt werden, übernimmt der Vermieter grundsätzlich keine Haftung und hat auch keine Pflicht zur Überwachung.

5. Ausschlusspflicht und Verjährung

Forderungen wegen nicht vertragsgemäßer Leistungserbringung müssen vom Leistungsnehmer innerhalb eines Monats nach Abschluss der Leistung beim Leistungsgeber geltend gemacht werden. Die Verjährungsfrist beträgt ein Jahr.

6. Sonstiges

6.1. Lebensmittel dürfen nicht in den Übernachtungsräumen aufbewahrt werden. Bitte nutzen Sie dafür die Kühlschränke in den Küchen.

6.2. Der Mieter hat sich an die Hausordnung zu halten. Dazu zählen die nächtlichen Ruhezeiten sowie das Rauchverbot im Innenbereich. Wird das Rauchverbot missachtet, fällt eine zusätzliche Reinigungspauschale von mindestens 250,00 EUR für die Beauftragung einer Firma an.

7. Schlussbestimmungen

Erfüllungs- und Zahlungsort ist der Sitz der Wanderhütten, Gerichtsstand ausschließlich Sonneberg. Sollte eine Bestimmung dieser AGB unwirksam sein, bleibt der Vertrag insgesamt gültig; anstelle der ungültigen Regelung gilt die ihr am nächsten kommende gesetzliche Bestimmung. Im Übrigen findet das deutsche Recht Anwendung. Abweichungen hiervon bedürfen der Schriftform.